Funktionaler Mangel auch bei technischer Unmöglichkeit
Ist die vereinbarte Funktionalität einer Glasfassade (hier: uneingeschränkte Bruchsicherheit) technisch nicht zu verwirklichen, liegt dennoch ein Mangel vor. Dem Auftraggeber steht als Mängelrecht ausschließlich ein Schadensersatzanspruch gemäß §...
