Keine Bedenkenanmeldung trotz eingeschränkter Funktionstauglichkeit
Kennt der Auftraggeber bei Beauftragung die eingeschränkte Funktionstauglichkeit der Leistung, braucht der Auftragnehmer keine Bedenken anzumelden (OLG Stuttgart, Urt. v. 31.03.2015, Az. 10 U 93/14). Der Auftraggeber, Eigentümer einer aus mehreren...
