Rechtstipp
Compliance in der Branche
Im Kern geht es beim Begriff „Compliance“ um die Haftungsvermeidung: Unternehmen sind angehalten, sich so zu organisieren, dass aus dem Unternehmen heraus keine Rechtsverstöße begangen werden. Die Geschäftsführung und die Mitarbeiter müssen sich also "compliant" verhalten. Tun sie dies nicht, besteht das Risiko persönlicher wie unternehmerischer Haftung.
Rechtliche Risiken werden unterschätzt
Bauunternehmen agieren in einem von hohem Konkurrenzdruck geprägten Wettbewerbsumfeld. Dabei sind sie branchenspezifischen Risiken ausgesetzt: Beispielweise sind Submissionsabsprachen, Vorteilsgewährung, Betrug, verdeckte Arbeitnehmerüberlassung und Umweltdelikte regelmäßig Gegenstand von Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden. Unzureichende oder gar fehlende Compliance-Regelungen können für Bauunternehmen, ihre Geschäftsführung und ihre Mitarbeiter zivil- und strafrechtliche Folgen haben.
Einführung eines Compliance-Systems
In Konzernen wird das Compliance-Management-System durch einen sogenannten Compliance-Officer organisiert, der häufig unabhängig von bestehenden Hierarchien Verantwortung trägt. Für kleinere und mittelständische Bauunternehmen, die in der Regel keinen Compliance-Officer haben, ist Compliance eine Aufgabe der Geschäftsführung. Für die Frage, welche Maßnahmen und Aufwendungen zur Umsetzung eines funktionsfähigen Compliance-Management-Systems erforderlich sind, muss zunächst das spezifische Risiko des jeweiligen Bauunternehmens ermittelt werden. Bei kleineren und mittelständischen Bauunternehmen sind die Strukturen meist überschaubar, so dass sich mit relativ geringem Aufwand ein hohes Maß an Compliance-Sicherheit erzielen lässt. Die Kunst bei der Einführung eines Compliance-Management-Systems besteht darin, dieses nicht zu überfrachten, sondern exakt auf das jeweilige Bauunternehmen abzustimmen. Zunehmend kommt der Druck zur Einführung eines Compliance-Management-Systems auch von außen: Sei es durch die mediale Berichterstattung, Maßnahmen der Ermittlungsbehörden oder seitens eines Kunden des jeweiligen Bauunternehmens, der zur Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung auf eigene Compliance-Richtlinien verpflichten will.
Fazit
„Compliance“ sollte für alle am Bau Beteiligten zumindest in seinen Grundzügen bekannt sein. Die Kosten, die für die Einführung eines Compliance-Systems erforderlich werden, sind gut investiert. Mithilfe eines auf das jeweilige Bauunternehmen abgestimmten Compliance-Management-Systems wird nicht nur die unternehmerische Handlungsfähigkeit gewährleistet, sondern auch Haftungssicherheit für Unternehmen und Unternehmer geschaffen.
Über den Autor
Frederick Brüning ist Rechtsanwalt und spezialisiert auf Bau- und Immobilienrecht. Er ist Autor und als freier Lehrbuchautor für den Bereich Recht und Rechtsphilosophie tätig.
http://www.kanzlei-bruening.com