BG Bau informiert

Martin Schrüfer,

Guter Schutz beugt vor

© BG Bau

Die natürliche ultraviolette (UV) Strahlung kann Hautkrebs verursachen. Seit 2015 wird der weiße Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt und gehört zu den häufigsten angezeigten Berufskrankheiten in der Bauwirtschaft und im Bereich baunaher Dienstleistungen. Allein 2021 gab es fast 2.600 neue Verdachtsanzeigen – damit entfielen rund 16 % aller Meldungen auf dieses Krankheitsbild.

Die BG Bau erhielt 2021 insgesamt 2.592 Verdachtsanzeigen für die Berufskrankheit weißer Hautkrebs (Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung) gemeldet. Besonders betroffen sind Beschäftigte, die viel draußen arbeiten – im Hoch-, Straßen- und Gerüstbau, bei der Glas- und Fassadenreinigung sowie dem Dachdecker- und Zimmererhandwerk. Im Vorjahr verzeichnete die BG Bau bei diesem Krankheitsbild 2.768 neue Verdachtsanzeigen. Die Verdachtsmeldungen gehen das zweite Jahr in Folge zurück. Der Anteil der Hautkrebsmeldungen lag 2020 noch bei 17,5 Prozent, beträgt er 2021 15,7 Prozent.

„Die Zahlen für weißen Hautkrebs gehen zwar leicht zurück, trotzdem gibt es keine Entwarnung. Die Krankheit bleibt einer der Schwerpunkte unserer Präventionsarbeit. Denn am Bau arbeiten die Beschäftigten überwiegend im Freien und sind der natürlichen UV-Strahlung ausgesetzt. Und die kann langfristig zu Hautkrebs führen“, sagt Michael Kirsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der BG BAU. Der Klimawandel sorgt in Mitteleuropa für höhere Temperaturen und führt zu einer steigenden UV-Belastung der Bevölkerung. Die Strahlkraft der Sonne ist hierzulande in den Monaten April bis September so hoch, dass Schutzmaßnahmen erforderlich sind, insbesondere zwischen 11 Uhr und 16 Uhr. Ein Indikator für Maßnahmen ist der UV-Index. Bereits ab einem UV-Index von 3 sind Maßnahmen zum Schutz vor UV-Strahlung erforderlich.

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Dr. Anette Wahl-Wachendorf, ärztliche Direktorin des Arbeitsmedizinischen Dienstes der BG Bau (AMD der BG Bau) weist darauf hin, dass eine hohe und dauerhafte UV-Strahlung die Haut bereits vor einem Sonnenbrand schädigt und irreversible Hautschädigungen verursacht. Um dem weißen Hautkrebs vorzubeugen, ist ein effektiver Schutz nötig, der schon mit einfachen Mitteln erreicht werden und im Arbeitsalltag umgesetzt werden kann.

Das Instrument bei der Festlegung der richtigen Schutzmaßnahmen ist die Gefährdungsbeurteilung, so der Hinweis von Prof. Frank Werner, stellvertretender Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG Bau. Hier werden die Risiken am Arbeitsplatz zusammengefasst und erforderliche Schutzmaßnahmen festgelegt. Die Rangfolge der Maßnahmen folgt dem Präventionsprinzip: Substitution vor technischen, vor organisatorischen, vor persönlichen Schutzmaßnahmen – auch STOP-Prinzip genannt.

„Der wirksamste Schutz gegen UV-Strahlung ist die Vermeidung von Arbeiten in der Sonne, wo immer dies möglich ist. In der Praxis ist das oft nicht möglich. Durch technische Schutzmaßnahmen können Beschäftigte durchgängig im Schatten arbeiten. Da sich aber die Gefährdungen durch UV-Strahlen nicht immer ausreichend durch technische und organisatorische Maßnahmen verringern lassen, sind persönliche Schutzmaßnahmen sinnvolle Ergänzungen“, erläutert Werner. Technische UV-Schutzmaßnahmen sind Überdachungen, Wetterschutzzelte oder Sonnensegel. Wo dies nicht umgesetzt werden können, sind organisatorische Schutzmaßnahmen nötig  – zum Beispiel können Arbeiten frühmorgens oder nach 16 Uhr verlegt werden. Auch das Rotationsprinzip kann dabei helfen, die UV-Belastung zu reduzieren: Beschäftigte wechseln sich zwischen Tätigkeiten mit und ohne UV-Belastung ab oder verteilen die Arbeit auf mehrere Beschäftigte. Wenn technische oder organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen, sind persönliche UVSchutzmaßnahmen nötig: Schutz des Kopfes, des Nackens, der Nase und der Ohren sowie leichte, luftdurchlässige, körperbedeckende Kleidung. Hautbereiche, die nicht verdeckt werden können, sind mit UV-Schutzcreme mit einem Lichtschutzfaktor von mindestens 30, besser 50 zu schützen, die nach zwei Stunden erneuert werden muss. Außerdem wird eine UV-Schutzbrille empfohlen. Die BG Bau bietet ihren Mitgliedsbetrieben und Versicherten Information und Beratung und unterstützt sie beispielsweise bei der Beschaffung von technischen Maßnahmen und Schutzkleidung.

Der Beitrag erschien in Baugewerbe 6/22.

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