Arbeitssicherheit
Schutzmaßnahmen haben Vorrang
Die am 11. Februar veröffentlichte Neufassung der TRBS 2121-1 betrifft im Zusammenhang mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erstmals neben dem Gerüstersteller auch den Gerüstnutzer direkt. Beide sind jetzt verpflichtet, für ihre Beschäftigten im Sinne der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes tätig zu werden.
Konkret geht es bei der TRBS 2121-1 um die "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Geruüsten". Die aktualisierte Verordnung bedeutet einen Einschnitt gegenüber einer bisher "quasi-tolerierten" Baupraxis, in der Sicherheitsfragen als Hemmnis für die Wirtschaftlichkeit erschienen. Da in der Neufassung technische Schutzmasnahmen eindeutig Vorrang haben, richtet sich dieser Grundsatz genauso an die Adresse der Gerüsthersteller. Denn bei ihnen liegt die Verantwortung als Entwickler, Produzent und Inverkehrbringer. So bezieht sich die jetzige TRBS 2121-1 unter 2.3 "Allgemeine Aufbau- und Verwendungsanleitung" auch auf das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), welches das Inverkehrbringen als erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt definiert. Und bereitgestellt werden darf ein Produkt nur dann, wenn es "die Sicherheit und Gesundheit von Personen oder sonstige in den Rechtsverordnungen nach § 8 Absatz 1 aufgeführte Rechtsgüter bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung nicht gefährde".
Technische Schutzmasnahmen im Fokus Da im Gerüstbau die Zahl der schweren Unfälle und der Erwerbsunfähigkeit laut BG Bau und der Deutschen Rentenversicherung bis heute an der Spitze stehen, stellt sich von selbst die Frage nach dem aktuellen Stand in der Sicherheitstechnik. Die Grundsätze des sogenannten TOP-Prinzips bestanden allerdings schon lange als allgemeine Anforderung gegenüber den Herstellern. Bereits in der ersten europäischen Maschinenrichtlinie 89/392/EWG haben die technischen Schutzmasnahmen den Vorrang gegenüber den organisatorischen und den persönlichen Schutzmaßnahmen. Die daraus ableitbaren Konsequenzen waren für PERI das zentrale Motiv, um 1998 mit PERI UP dem Markt ein Konzept für ein Arbeits- und Schutzgerüstsystem vorzustellen.
Bereits in der ersten Generation war das PERI UP Gerüst ein Baukastensystem, mit dem im vertikalen wie horizontalen Aufbau eine Kombinierbarkeit von Rahmen- und Modulbauteilen möglich war. Ein wichtiger Sicherheitsfortschritt war der T-Rahmen als Vorläufer des heutigen Easy-Rahmens. Durch seine zweiseitig geöffnete, asymmetrische Bauform konnte der längsseitige Seitenschutz schon damals vorlaufend auf-, um- und abgebaut werden. Nur wenig später war das auch mit dem zugehörigen PERI UP Stirngeländer möglich. Nach und nach kamen andere Entwicklungen auf den Markt, die das Konzept der vorlaufenden Geländermontage aufnahmen. Eine bekannte Entwicklung darunter ist das sogenannte Montagesicherheitgeländer (MSG). Dieses kann als zusätzliche Hilfskonstruktion vor dem nachträglich fest verbauten Seitenschutz eingesetzt werden.
Welche Konzepte sind realisierbar?
Die Erstfassung der heutigen TRBS 2121-1 wurde 2009 veröffentlicht. Bereits in dieser Version werden die technischen Schutzmaßnahmen - unter den drei möglichen Absturzsicherungen - an erster Stelle genannt. Und noch einmal zehn weitere Jahre hat es gedauert, bis in der geltenden Neufassung die technischen Schutzmaßnahmen weitestgehend als Muss-Regel beschrieben werden.
Dabei ist entscheidend, welche technischen Sicherheitskonzepte in der Gerüsttechnik abhängig von Aufbau und Funktion überhaupt realisierbar sind. Von unmittelbarer Sicherheitstechnik wird gesprochen, wenn die Gefahrenstellen nicht zu erreichen sind.
Im Gerüstbau mit seiner Höhenarbeit lasst sich dieses Ziel allerdings nicht umsetzen. Umso bedeutsamer ist die Rolle der mittelbaren Sicherheitstechnik. Sie sichert die Gefahrenstellen durch trennende, abweisende oder ortsbindende Schutzeinrichtungen. Dadurch wird verstandlich, weshalb heute der Einsatz einer PSAgA als Ausnahme zu verstehen ist.
So kann bei Belagsbreiten von 67 beziehungsweise 100 Zentimeter eine Absturzkante mit einer PSAgA alleine nicht gesichert werden. Sie kann bestenfalls vor den Folgen eines Absturzes schützen, wenn die Verwendung einer PSAgA ausstattungstechnisch akribisch vorbereitet und geübt wird. Zudem muss sie in ein Rettungskonzept mit geeigneten Rettungsmitteln eingebunden sein.
Vorlaufender, systemintegrierter Seitenschutz
Mit dem PERI UP Gerüstbaukasten kann der Gerüstersteller im Regelaufbau den systemintegrierten, vorlaufenden Seitenschutz nicht nur mit dem Easy-Rahmen ausführen, sondern bei Bedarf immer auch in der Modulvariante entweder mit dem Easy-Stiel oder dem Flex-Stiel. Alle drei Ausführungsvarianten benötigen keine zusätzlichen Sicherheitsbauteile. Dank dieser durchgängigen Integration der vorlaufenden Geländermontage ist ein Gerüstersteller mit dem PERI UP Systembaukasten für unterschiedliche Gebäudegeometrien gerüstet. Weitere sicherheitstechnische Vorteile resultieren aus dem metrischen Bauteilraster der klein dimensionierten Basismodule der Beläge und Riegel. Sie erlauben beim Einbau der Beläge einen Wechsel in die jeweils günstigste Verlegerichtung. Durch diese geometrische Aufbauflexibilitat können Störstellen eng umbaut werden.
Die sicherheitstechnischen Stärken kann der Gerüstersteller aber auch für den Nutzer wirksam machen. Im Bauverlauf müssen immer wieder Anpassungen oder Umbauten am stehenden Gerüst vorgenommen werden. In dieser Anderungsphase bleibt für den Gerüstbauer nicht nur der vorlaufende Seitenschutz erhalten, sondern er kann die selbstsichernden Beläge jederzeit feldweise aus- und wieder einbauen, zum Beispiel zum Einbringen von Material oder Anlagenbauteilen.