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Personalführung - Ich bin der Neue

Vorgesetzte und Kollegen tragen eine besondere Ver-antwortung für neue oder umgesetzte Mitarbeiter. Unser Autor erläutert, wie Unter-nehmer und altgediente Mitarbeiter ihrer Fürsorgepflicht am besten nachkommen.

(Foto: Uwe Steinbrich/pixelio.de)

Als Neulinge werden Auszubildende und Beschäftigte bezeichnet, die neu im Unternehmen sind oder die an einen anderen Arbeitsplatz umgesetzt wurden. Sie sind besonders gefährdet, da sie ihr Arbeitsumfeld noch nicht kennen und noch keine Kenntnisse über die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen und speziellen Gefahren des Betriebes insbesondere bei ihrer Arbeit haben. Um Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden, müssen Neulinge vor Beginn ihrer Tätigkeit umfassend über betriebliche Arbeitsschutzregelungen, spezielle Gefahren und Schutzmaßnahmen am vorgesehenen Arbeitsplatz unterwiesen werden.

Der Start entscheidet über den weiteren Verlauf

Vorgesetzte und Kollegen haben es in der Hand, dem Neuling den Einstieg zu erleichtern. Der Tag beginnt mit der Begrüßung und Vorstellung durch den zuständigen Vorgesetzten. Gemeinsame Erwartungen werden im Gespräch abgeglichen, Informationen über das Unternehmen, die Unternehmenskultur erläutert und die Bedeutung der Aufgaben des Neulings für das Unternehmen deutlich gemacht. Bei einem Rundgang durch den Betrieb werden die entscheidenden Abteilungen (so vorhanden) und betriebliche Einrichtungen vorgestellt. Anschließend lernt der Arbeitsplatzneuling seinen neuen Arbeitsplatz, die zu verrichtenden Tätigkeiten, seine Kolleginnen und Kollegen kennen. Dann findet die Einweisung in die ersten Arbeitsabläufe statt. Neulinge müssen über alle arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogenen Gefahren und die zugehörigen Schutzmaßnahmen unterwiesen werden.

Bei jeder Einweisung, Unterweisung oder Anweisung muss sicher gestellt sein, dass die angesprochenen Inhalte und Ergebnisse auch wirklich im gewünschten Sinne verstanden wurden.

Die Einweisung beginnt mit dem Zeigen, Erklären, gemeinsamen Erörtern.

Es folgt das Vormachen der einzelnen Arbeitsschritte durch den Einweiser, jeweils verbunden mit den zugehörigen Arbeitsschutzhinweisen.

Sind alle Fragen geklärt, lässt der Einweisende die Arbeit vom Arbeitsplatzneuling nachmachen und mit den Sicherheitshinweisen erklären.

Die Folgezeit dient dann verstärkt der Kontrolle, ob das neue, sichere Arbeitsverfahren auch praktiziert wird.

Die Erstunterweisung umfasst neben ersten Einweisungen zur Arbeitstätigkeit und zum Arbeitsschutz allgemeine Hinweise zu den Rechten und Pflichten des Beschäftigten, zur Organisation des Betriebes sowie generelle Gefährdungs- und Arbeitsschutzhinweise für sicheres und gesund erhaltendes Arbeiten im Betrieb.

Nach Einweisung nicht alleine lassen

Neulingen muss ein besonderes Augenmerk geschenkt werden, bis sie die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten für den Arbeitseinsatz erlangt haben. Die Dauer der Einarbeitungsphase ist abhängig vom Schwierigkeits- und Gefährdungsgrad der neuen Tätigkeit sowie von den Vorkenntnissen und Fertigkeiten eines Arbeitsplatzneulings und kann mehrere Wochen oder sogar Monate dauern. Da sich neue Mitarbeiter in der Anfangsphase häufig scheuen, wegen allem nachzufragen, ist es empfehlenswert, für die Einarbeitungszeit einen erfahrenen Kollegen als persönlichen Ansprechpartner für betriebliche Probleme zu benennen. Er wird als Pate bezeichnet und steht ihm bei allen Fragen zur Seite. So kann der Einarbeitungsfortschritt überprüft und verbessert werden. Aus aktuellen Anlässen können so auch zeitnah kurze Sicherheitsunterweisungen erfolgen.

Der Arbeitgeber und alle betrieblichen Mitarbeiter mit Arbeitgeberfunktion, also alle Vorgesetzten, sind zur Unterweisung der ihnen anvertrauten Beschäftigten verpflichtet. Sie sind infolge ihres Weisungsrechts für Leben und Gesundheit der Beschäftigten verantwortlich. Jeder Vorgesetzte sollte sich darüber im Klaren sein: Der Schutz der anvertrauten Beschäftigten ist in hohem Maße Selbstschutz. Je besser die Beschäftigten geschützt werden, umso besser sind die Vorgesetzten vor möglichen Rechtsfolgen gefeit.

Dokumentation gibt Struktur und Rechtssicherheit

Ein Unterweiser ist gut beraten, sich für jede Unterweisung ein Konzept zu erstellen. Dieses sollte mindestens die wichtigsten Inhalte und Ziele, eine darauf bezogene Stoffsammlung, Hinweise zu den zu verwendenden Medien (Hilfsmitteln) sowie eine Zeitplanung enthalten. Empfehlenswert ist auch eine Sammlung von gewünschten oder zu erwartenden "Pro- und Kontra-Argumenten" für oder gegen die angestrebte Maßnahme. Die Form des Konzeptes ist unerheblich, sie sollte dem Arbeitsstil des Verwenders entsprechen. Es gibt auch keinen vernünftigen Grund, auf ein Konzept zu verzichten. Ganz im Gegenteil. Wer ein Konzept benutzt, macht deutlich, dass er sich ordentlich vorbereitet hat.

Aus Gründen der gerichtsfesten Organisation und der persönlichen Absicherung ist jedem Unterweiser die Dokumentation der Unterweisungen zu raten. Diese sollte möglichst den Namen des Betriebes oder die Bezeichnung der Betriebsstätte, zum Beispiel einer Baustelle, das Thema, Inhalte und Ziele in Stichworten, das Datum, den/die Namen des Unterweisers und der Unterwiesenen enthalten. Die Namen derjenigen Mitarbeiter, die aus irgendwelchen Gründen nicht teilnehmen konnten, sollten ebenfalls notiert werden. Nur so kann eine spätere Unterweisung der Fehlenden sichergestellt und überprüft werden.

Tipp: Vorgehen bei Einweisen eines neuen Mitarbeiters

+ Erklären

+ Vormachen

+ Nachmachen lassen

+ Kontrollieren

Auszubildende verdienen besonderes Augenmerk

Für jeden Ausbildungsberuf gibt es Ausbildungsrahmenpläne, die Verpflichtungen zu Arbeitsschutzunterweisungen enthalten. Weil Jugendlichen und Auszubildenden noch jegliche Betriebs- und Arbeitserfahrung fehlen, sie keine Kenntnisse von den Gefährdungen haben, diese oder sich selbst falsch einschätzen, benötigen sie während der Einarbeitung in neue Tätigkeiten umfangreiche Betreuung und ständige Einweisungen und Unterweisungen.

Leiharbeitnehmer sind im entleihenden Unternehmen wie eigene Beschäftigte zu behandeln. Die Verantwortlichen des Entleihers tun gut daran, die vom Verleiher zugesagte Qualifikation der Leiharbeitnehmer zuallererst zu überprüfen und die Einweisung, Einarbeitung und wiederholende Unterweisungen an diesen Ergebnissen zu orientieren.

Fazit: Verantwortung übernehmen

Die Einweisung neuer Mitarbeiter ist für alle Beteiligten eine Aufgabe von großer Verantwortung. Ein gewissenhaftes Durchführen kann Arbeitsunfälle und gerichtliche Auseinandersetzungen minimieren.

Peter Hackenberg

Einweisung/Unterweisung: Verschiedene Formen sind möglich

Eine allgemeine Unterweisung beinhaltet in der Regel folgendes:

+ Innerbetriebliche Wege

+ Verhalten beim Arbeitsunfall

+ Einrichtungen der Ersten Hilfe

+ Verhalten im Brandfall

+ Flucht- und Rettungswege

+ Allgemeine sicherheitsgerechte Verhaltensregeln

Über diese allgemeinen Themen müssen auch die Mitarbeiter in den Verwaltungsbereichen informiert sein, sie dürfen hierbei nicht vergessen werden.

Arbeitsplatzbezogene Unterweisungen werden vor Ort am Arbeitsplatz durchgeführt. Das Gesagte ist viel besser zu verstehen, wenn Unterweiser und Neuling die örtlichen Gegebenheiten dabei direkt vor Augen haben.


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