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Erleichterungen beim digitalen Fahrtenschreiber

Der EU-Transportausschuss eine Vereinfachung der Tachographenpflicht beschlossen. Der ZDB verlangt vom Parlament eine schnelle Umsetzung dieses Beschlusses.

(Foto: Erich Westendarp/pixelio.de)

Am 31. Mai 2012 hat der EU-Transportausschuss in seiner Sitzung zugestimmt, dass Fahrzeuge, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigt, im Umkreis von 150 km um den Unternehmenssitz von der Tachographenpflicht freigestellt werden. Dabei darf das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers sein.

Außerdem schlägt der EU-Ausschuss vor, Fahrzeuge, die im Baustellenverkehr zur Zu- und Ablieferung von Baumaterialien eingesetzt werden, von der Tachographenpflicht auszunehmen. Eine Ausnahme soll auch für Fahrzeuge gelten, die in Verbindung mit dem Straßenbau eingesetzt werden. Bisher galt dies nur für den Bereich der Straßenunterhaltung.

"Wir begrüßen diese Änderungen ausdrücklich! Damit rücken Forderungen, die wir seit vielen Jahren vorgebracht haben, endlich in den Bereich der Realisierung. Nun muss die Verordnung möglichst noch vor der Sommerpause durch das Europäische Parlament verabschiedet werden", forderte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes.

Zum Hintergrund:

Für Unternehmen der Bauwirtschaft sind Fahrtätigkeiten von untergeordneter Bedeutung, da die Fahrzeuge üblicherweise nur für Fahrten zwischen Baustelle, Unternehmen und Materiallager und nicht im Fernverkehr mit hauptamtlichen Fahrern eingesetzt werden. Nach derzeitiger EU-Fahrpersonalverordnung sind baugewerbliche Betriebe aber zur Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten und zum Einbau eines digitalen Tachographen in alle Fahrzeuge ab 3,5 t verpflichtet, sobald diese weiter als 50 km vom Firmensitz entfernt benutzt werden.

Dieses stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar und bedeutet für die Betriebe einen enormen Kosten- und Zeitaufwand, ohne die Verkehrssicherheit zu verbessern.

Das Baugewerbe macht sich deshalb seit Jahren für Erleichterungen bei den Lenk- und Ruhezeiten stark und fordert nun eine rasche Umsetzung der Beschlüsse des Transportausschusses im EU-Parlament.


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